"Bereits seit 2002 sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Durchführungswege anzubieten oder vom Arbeitnehmer vorgelegte Entgeltumwandlungen zuzulassen."
"Neben dem Gehalt gibt es eine Vielzahl von geldwerten Vorteilen für Mitarbeiter."
"„Gut, dass ich heute hier war!“ Mit diesen Worten kommentierte ein Teilnehmer der Veranstaltung den Nutzen, den er daraus zog."
"„Eine ganze Branche muss umdenken“, ist sich Oliver Bock, Inhaber der Unternehmensberatung STEINBOCK sicher."